Auskunft aus der Kaufpreissammlung beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Sie können als Privatperson unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft aus der Kaufpreissammlung erhalten.

    Grundlagen für die Führung der Kaufpreissammlung sind die Ergebnisse der Auswertung von Grundstückskauf- und Grundstückstauschverträgen sowie von anderen Vorgängen der Eigentumsübertragung. Die Kaufpreissammlung stellt die Grundlage für die Tätigkeit der Gutachterausschüsse und der Bewertungssachverständigen dar. Die Gutachterausschüsse erhalten die Urkunden über die Verträge der Eigentumsübertragungen von den beurkundenden Stellen. Dies sind vor allem die Notarinnen oder Notare. In der Regel erfolgt die Auskunft in Form von anonymisierten Vergleichsobjekten, die für eine konkrete Bewertungsfrage geeignet sind. Die Kaufpreissammlung enthält Informationen über:

    • Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken
    • wertbeeinflussende Merkmale
    • abgeleitete Daten für die Wertermittlung
  • Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Auskunft aus der Kaufpreissammlung sind:

    • Sie als Antragstellerin oder Antragsteller können ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
    • Die schutzwürdigen Interessen von betroffenen Personen bleiben gewahrt.
    • Sie verwenden die Daten sachgerecht nur für den angegebenen Zweck.
    • Sie geben die Daten nicht an Dritte weiter.

    Von einem berechtigten Interesse wird ausgegangen, wenn Behörden oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit einer Wertermittlung im Rahmen ihrer Aufgabenerledigung befasst sind.

  • Zuständige Stelle

    der Gutachterausschuss der Stadt/Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft, in deren Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt

    Hinweis: Die Gutachterausschüsse sind in Baden-Württemberg bei den Gemeinden gebildet. Die Gemeinden können die Aufgabe auf eine Verwaltungsgemeinschaft übertragen.

  • Verfahrensablauf

    Sie beantragen die Auskunft schriftlich bei der zuständigen Stelle.

    Der Gutachterausschuss erteilt Ihnen die Auskunft ohne Angabe von Namen und Anschrift der Eigentümer oder sonstiger berechtigter Personen in Form einer allgemeinen Preisauskunft.

  • Fristen

    keine

  • Erforderliche Unterlagen

    Einige Gutachterausschüsse bieten für den Antrag ein eigenes Formular an.

  • Kosten

    Es fallen Kosten nach dem Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der jeweiligen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt/Gemeinde an.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 3-5 Werktage.

  • Hinweise

    Nähere Hinweise zur Beantragung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung sind beim örtlich zuständigen Gutachterausschuss oder bei freien Sachverständigen zu erfahren.

  • Rechtsbehelf

    Die Rechtsgrundlagen sehen keinen Rechtsbehelf gegen die Auskunft aus der Kaufpreissammlung vor.

  • Rechtsgrundlage

    Baugesetzbuch (BauGB):

    Gutachterausschussverordnung (GuAVO):

    • § 11 Kaufpreissammlung
    • § 13 Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
  • Freigabevermerk

    18.03.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

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