Fischereischein beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.
Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jugendfischereischeine.
Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.
Voraussetzungen
Zuständige Stelle
Bezugsort
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Vertiefende Informationen
Hinweise
Rechtsbehelf
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk