Häusliche Grünabfälle entsorgen

  • Leistungsbeschreibung

    Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen

    • durch Eigenkompostierung,
    • über ein Holsystem:
      • Bereitstellung von Laub und krautigem Material in einem speziellen "Laubsack" oder einer Gartenabfalltonne,
      • Bereitstellung von holzigem, bündelfähigem Material zur saisonal begrenzten Abholung im Rahmen einer separaten Gartenabfallabfuhr,
    • an einer örtlichen Sammelstelle (Grüngutsammelstelle, Wertstoffhof),
    • an einer Grünabfallkompostierungsanlage.

    Grünabfälle sollten getrennt nach "krautig" und "holzig" gesammelt und erfasst werden.

  • Voraussetzungen

    Sie möchten Grünabfall entsorgen, beispielsweise

    • Gras- und Heckenschnitt,
    • Rasenschnitt,
    • Stauden,
    • Abraum von Beeten,
    • Blumen,
    • Balkonpflanzen,
    • Gestecke,
    • Abdeckreisig,
    • Laub,
    • Gehölzschnitt (Äste, Baumholz).

    Entfernen Sie vorher anhaftende Fremdstoffe wie Draht- oder Kunststoffreste.

  • Zuständige Stelle

    Der Abfallwirtschaftsbetrieb in Ihrem Stadt- oder Landkreis

  • Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes,

    • welche Sammelsysteme in Ihrem Stadt- oder Landkreis angeboten werden und
    • was genau Sie über die Grünabfallabholung oder an den Sammelstellen entsorgen dürfen.

    Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus.
    In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine, die Sammelarten und die Sammelstellen vor Ort.

  • Fristen

    keine

  • Erforderliche Unterlagen

    keine

  • Kosten

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
    Erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.

  • Vertiefende Informationen

  • Hinweise

    keine

  • Rechtsbehelf

    keiner

    Der Text dient ausschließlich der Information.

  • Rechtsgrundlage

    die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis

  • Freigabevermerk

    07.07.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg


Zuständige Abteilungen

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