Hundesteuer - Hund abmelden

  • Leistungsbeschreibung

    Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

  • Voraussetzungen

    Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder Sie haben keinen Hund mehr.

  • Zuständige Stelle

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

  • Verfahrensablauf

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

  • Fristen

    Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Hundesteuermarke

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.

  • Kosten

    in der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

  • Hinweise

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch

  • Rechtsgrundlage

    Kommunalabgabengesetz (KAG)

    § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

  • Freigabevermerk

    12.06.2025 Finanzministerium Baden-Württemberg, Innenministerium Baden-Württemberg


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