Einzugstermin bestätigen (Wohnungsgeberbescheinigung)
Leistungsbeschreibung
Zieht jemand um, muss sie oder er innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden.
Wenn man nicht in eine eigene Wohnung einzieht, ist eine Wohnungsgeberbescheinigung notwendig. Sonst ist eine Anmeldung nicht möglich.
Voraussetzungen
Zuständige Stelle
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Bearbeitungsdauer
Vertiefende Informationen
Hinweise
Rechtsbehelf
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk